Die SZIER akzeptiert Manuskripte auf laufender Basis. Immerhin sind wir der Auffassung, daß es im Interesse sowohl der Autoren wie auch der Zeitschrift ist, wenn angenommene Aufsätze innert nützlicher Frist auch publiziert werden können. Die Vorlaufzeit beträgt deshalb in der Regel maximal drei Ausgaben - sofern also die nächsten drei Hefte bereits gefüllt sind, kann ein Beitrag nur in Ausnahmefällen angenommen werden.
Manuskripte für Beiträge und Berichte sind per E-mail einzureichen, vorzugsweise als Word-Dokument (.doc, ggf. auch .rtf). Bitte senden Sie Ihren Text an den Managing Editor (Lorenz.Langer@szier.ch). Beiträge, welche die nachfolgend ausgeführten inhaltlichen und formellen Vorgaben nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt. Die Manuskripte müssen grundsätzlich druckfertig abgeliefert werden (unter Vorbehalt von Korrekturen und Übearbeitungen). Spätere inhaltliche Ergänzungen oder Änderungen eines Beitrages sind nur im beschränkten Rahmen möglich.
Nach Eingang wird der Text den zuständigen Fach-Referenten der Redaktion zur Peer-Review zugeleitet. In der Folge machen die Referenten den Mitgliedern des gesamten Redaktionskomitees einen Vorschlag über die Aufnahme in die Zeitschrift.
Das Komitee unterbreitet daraufhin eine Publikationsofferte, gegebenfalls unter Vorbehalt einer Überarbeitung oder Kürzung. Autorinnen und Autoren können die Druckfahnen vor der Publikation einsehen, doch geht es dabei in der Regel nur noch darum zu prüfen, ob der Text des Manuskripts richtig umgesetzt worden ist.
Autorinnen und Autoren erhalten die Druckversion ihrer Beiträge jeweils als PDF-Datei zur persönlichen Verwendung. Pro Beitrag werden ausserdem fünf Exemplare der jeweiligen SZIER-Ausgabe zugestellt. Für Sonderdrucke ist der Verlag vor Drucklegung zu kontaktieren.
Das Redaktionskomitee prüft wissenschaftliche Abhandlungen, welche inhaltlich zum Konzept der SZIER passen, soweit die Verfasserin bzw. der Verfasser zusichert, dass es sich um Originalbeiträge handelt, die nicht auch anderswo veröffentlicht wurden oder werden.
Wissenschaftliche Beiträge in der SZIER sollten einen Umfang zwischen 5'000 und 12'000 Wörtern aufweisen (inkl. Fußnoten!). Längere Manuskripte werden in Ausnahmefällen publiziert, wenn die Qualität und Originalität des Beitrages dies rechtfertigt.
Der Text kann auf deutsch, französisch, italienisch oder englisch abgefasst sein. Als mehrsprachige Zeitschrift legen wir Wert auf eine einfache, klare Sprache, sodass die Texte auch für anderssprachige Leserinnen und Leser gut zugänglich sind. Bitte stellen Sie Ihrem Beitrag ein englisches Abstract von nicht mehr als 150 Wörtern voran.
Es ist Aufgabe der Autorinnen und Autoren, die formellen Vorgaben (Zitierformat etc.) umzusetzen. Akzeptierte Beiträge werden erst lektoriert, wenn die Formatvorgaben vollständig umgesetzt sind.
Bitte beachten Sie für die Textgestalung folgende Hinweise:
Vor das Inhaltsverzeichnis ist ein Abstract von maximal 150 Wörtern zu setzen.
Die Beiträge sind mit folgender Unterteilung zu gliedern: I. ..., A. ..., 1. ..., a) .... , i) ... . Jeder Punkt der Gliederung ist mit einem Zwischentitel zu versehen. Die Gliederung ist zu Beginn des Beitrags als Inhaltsübersicht voranzustellen. Bitte verzichten Sie auf eine Randziffer- bzw. Absatznummerierung.
Die Fussnotenziffern beziehen sich entweder auf ein Wort oder auf einen Satz. Bezieht sich die Fussnote auf den ganzen Satz (oder Halbsatz), so folgt sie dem Satzzeichen. Mehrere Fussnoten zur gleichen Textstelle sind zu vermeiden.
Die Fussnoten werden am Fuss jeder Seite eingefügt. Die bibliographischen Angaben sind zumindest bei der erstmaligen Zitierung eines Werkes vollständig aufzuführen (vgl. dazu unten Abschn. 3, Zitierweise).
Wichtig: Die erste Anmerkung zum Autor ist ebenfalls in die Fussnoten-Nummerierung aufzunehmen (in der Regel die erste Fussnote). Bitte gebrauchen Sie kein Sternchen (*), da dies sonst zu Inkombatibilitäten mit der elektronischen Version führt. Im Untertitel werden die Verfasser nur mit Vornamen und Namen angegeben; bei mehreren Vornamen wird zumindest der erste ausgeschrieben. Die erste Fußnote enthält dann Titel und Funktion des Autors oder der Autorin.
1) Allgemeine Hinweise
Die SZIER deckt ein weites juristisches Spektrum ab; es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Abkürzungen selbst von Standardzeitschriften allen Lesern vertraut sind. Die Jahresbände beinhalten kein Abkürzungsverzeichnis. Zeitrschiftentitel sind deshalb stets auszuschreiben (mit Ausnahme der SZIER).
Mehrmals zitierte Werke können folgendermaßen abgekürzt werden: 'Thürer, supra Fn. 2, S. 456'. Bitte formatieren Sie den Fußnotenzifferverweis in Microsoft Word als aktualisierbaren Querverweis (Menü 'Insert', Menüpunkt 'Cross-references').
Liegen Quellen in gedruckter Form vor, so ist auf diese und nicht auf einen Fundort im Internet zu verweisen. So weit als möglich sind insbesondere lange URLs (d.h. Internetadressen) zu vermeiden. Bei Internetzitaten ist mit Vorzug die Adresse (soweit vorhanden) einer PDF-Datei oder eines Word-Dokuments und nicht einer HTML-Website anzugeben. Ebenfalls zu vermeiden sind Generalverweise (z.B. 'die einschlägigen Rechtsquellen sind unter <www.wto.org> einsehbar'). Werden URLs genannt, so ist der letzte Zugang zu vermerken ('Stand 4. Mai 2011'); sie sind in Winkelklammern (<>) zu setzen und in Word nicht als Hyperlink zu formatieren.
Autorennamen werden in Kapitälchen gesetzt. Mehrere Autoren werden durch Komma, nicht durch Schrägstrich abgetrennt und der letzte Autor mit '&' angehängt (also beispielsweise: Diane A. Desierto, Andreas Th. Müller & Akira Kamo). Ab vier Autoren wird nur der Erstautor genannt und mit 'et al.' ergänzt. Untertitel werden durch Doppelpunkt abgegrenzt.
In den Fussnoten können Referenzen mit 'vgl.', 'siehe' etc. eingeleitet werden, wobei diese Signale jeweils kursiv zu setzen sind. Belegt die Referenz die Aussage unmittelbar, kann auf ein Signal verzichtet werden; 'siehe' zeigt Übereinstimmung, 'vgl.' zeigt weitgehende Übereinstimmung oder Analogie an.
2) Monographien
Walter Kälin, Grundriss des Asylverfahrens, Basel 1990, S. 50; Blaise Knapp, Précis de droit administratif, 4. Aufl., Bd. 1, Basel 1991, S. 245.
3) Zeitschriftenbeiträge
Hisashi Owada, Terrorism and the Rule of Law, 20 SZIER (2010), S. 504. Natürlich kann bei Aufsätzen auch zuerst die Anfangs- und Endseitenzahl vermerkt werden, gefolgt von der zitierten Seite, hier also: Hisashi Owada, Terrorism and the Rule of Law, 20 SZIER (2010), S. 501-509, 504.
Beiträge in Zeitschriften ohne Jahrgangnummer werden wie folgt zitiert: Patricia Egli, Verwaltungsverordnungen als Rechtsquellen des Verwaltungsrechts? Aktuelle Juristische Praxis 2011, S. 1159.
4) Beiträge in Sammelpublikationen
Gerardo Broggini, Zuständigkeit am Ort der Vertragserfüllung, in: Ivo Schwander (Hrsg.), Das Lugano-Übereinkommen: Europäisches Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, St. Gallen 1990, S. 111-133.
5) Zeitungsartikel
Hansueli Schöchli, Bundesrat nimmt Kritikern den Wind aus den Segeln, Neue Zürcher Zeitung, 21. April 2011, S. 11.
6) Rechtsprechung und Rechtsquellen
Die Zitierweise sollte den national bzw. international geltenden Regeln entsprechen.
7) Internationale Rechtsquellen
Völkerrechtliche Verträge werden mit der U.N.T.S.-Nummer zitiert (nicht der SR-Nummer), also beispielsweise: Convention on the Rights of the Child, 2. Sept. 1990, 1577 U.N.T.S. 44. Subsidiär kann auch auf die International Legal Materials (ILM) verwiesen werden.
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Redaktion und Verlag freuen sich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Beitrags alles Gute!